Ihre Liquiditätsplanung sicher im Blick

Die Corona-Pandemie hat Sie und Ihr Unternehmen in den vergangenen Monaten vor große und neue Herausforderungen gestellt, die es auch weiterhin zu meistern gilt. Ein wichtiger Aspekt Ihrer unternehmerischen Tätigkeit ist und bleibt auch weiterhin die Sicherung Ihrer Liquidität.

FÖRDERUNG FÜR UNTERNEHMEN

Bereits im Frühjahr hat die Politik milliardenschwere Pakete aufgestellt und versucht mit speziellen Programmen und Soforthilfen einzuspringen. Oberstes Ziel: die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern. Es gab zwei Zuschussprogramme: zunächst die Soforthilfe (für laufende Betriebskosten) und später die Überbrückungshilfe Phase 1 (betriebliche Fixkosten). Die Umsetzung und Formalien dieser Förderungs- und Sicherungsmöglichkeiten entstanden unter Zeitdruck und stellten viele vor scheinbar unlösbare Antragsmodalitäten und große Fragezeichen in Bezug auf z. B. förderungsfähige Kosten, Antragsberechtigung, Steuerpflicht und Rückzahlungsmodalitäten.

AUFBAU ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN PHASE 1 UND PHASE 2

Die Corona-Überbrückungshilfen wurden zunächst für die Monate Juni, Juli und August geschnürt und sind als Überbrückungshilfe Phase 1 bezeichnet. Am 18. September 2020 wurde nochmals ein Paket in Höhe von über 24 Milliarden Euro geschnürt, um die Überbrückungshilfe auf die Monate September bis Dezember auszuweiten.

WIR MÖCHTEN LICHT INS DUNKEL BRINGEN UND HABEN DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN FÜR SIE ZUSAMMENGEFASST: WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen berechtigt, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % (zu den jeweiligen Vorjahresmonaten) in zwei aufeinanderfolgenden Monaten (innerhalb des Festlegungszeitraumes) oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt nachweisen können.

KÖNNEN DIE ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN RÜCKWIRKEND UND GESAMT (PHASE 1 UND PHASE 2) BEANTRAGT WERDEN?

Sofern die Bedingungen zur Berechtigung der Überbrückungshilfen nachzuweisen sind, können diese aufeinanderfolgend sowie auch rückwirkend beantragt werden.

MÜSSEN VOR DER ANTRAGSSTELLUNG LIQUIDE BETRIEBLICHE MITTEL ODER PRIVATE RÜCKLAGEN AUFGEBRAUCHT SEIN?

Nein, die Überbrückungshilfen Phase 1 (Juni 2020 bis August 2020) sowie die Überbrückungshilfen der Phase 2 (September 2020 bis Dezember 2020) sind unabhängig von liquiden oder privaten Mitteln.

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

Die Überbrückungshilfe (2. Phase) gewährt einen Anteil der förderfähigen Fixkosten in Höhe von

  • 90 % bei einem Umsatzeinbruch > 70 %
  • 60 % bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 %
  • 40 % bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 %

WELCHE UNTERNEHMERISCHEN KOSTEN KÖNNEN GEFÖRDERT WERDEN?

Mit den Überbrückungshilfen des Bundes sind betriebliche Fixkosten Ihres Unternehmens förderungsfähig.

  1. Mieten und Pachten (ausgenommen sind Kosten für Privaträume sowie variable Miet- und Pachtkosten)
  2. Aufgrund der Situation entstandene zusätzliche Zinsaufwendungen für Darlehen und Kredite (ausgenommen sind dabei die Tilgungsraten sowie Negativzinsen und Verwahrentgelte)
  3. Personalkosten (ausgenommen Kurzarbeitergeld) können mit 20 % der Fixkosten berücksichtigt werden.
  4. Ausgaben für Instandhaltung, Wartung und Einlagerung von Vermögensgegenständen oder Anlagevermögen (Kosten für Renovierungs- und Umbauarbeiten)
  5. Betriebliche Kosten wie Wasser, Heizung, Elektrizität sowie zu ergreifende Hygienemaßnahmen
  6. Lizenzzahlungen für z. B. IT-Programme
  7. Versicherungen und andere fixe Ausgaben (ausgenommen sind z. B. private Leistungen, Kostenpauschalen und Gewerbesteuern)
  8. Kosten für prüfende Dritte, die bei der Antragsstellung der Überbrückungshilfe Phase 2 benötigt werden.

Wir informieren und beraten Sie gerne über Ihre förderungsfähigen unternehmerischen Kosten und erstellen gemeinsam alle notwendigen Unterlagen, die zur Antragsstellung erforderlich sind.

WER UNTERSTÜTZT UND BERÄT SIE BEI DER ÜBERPRÜFUNG DER NOTWENDIGKEIT UND ORGANISIERT DIE ANTRAGSSTELLUNG?

Die THEIS Beratung ist Ihr Partner für unternehmerische Souveränität. Daher unterstützen unsere Spezialisten Sie professionell und vor allem situations- und bedarfsgerecht bei der Ermittlung, Beantragung und Umsetzung notwendiger Ressourcen und Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Liquidität. Gemeinsam stellen wir alle nötigen Unterlagen zusammen und beantragen Ihre Überbrückungshilfe. Partnerschaftlich, professionell und zeitnah.

Unser Team von Ingenieuren und Betriebswirten zeichnet sich durch fachliche Kompetenz und langjährige internationale Erfahrungen in den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistung aus.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Gemeinsam sichern wir Ihre Liquidität: heute und in Zukunft!

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