Homeoffice – Fluch oder Segen? Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen!

Freiheit und flexible Arbeitszeiten, keine Fahrtwege sowie arbeiten ohne Ablenkung – die Verlegung des Berufs ins Homeoffice ist gefragt. Doch wo liegen die Vor- und Nachteile und welche Voraussetzungen, rechtlichen Ansprüche, Arbeitsvertragsregelungen und Versicherungsmodalitäten müssen beim Homeoffice beachtet und geklärt werden?

Freiheit und flexible Arbeitszeiten, keine Fahrtwege sowie arbeiten ohne Ablenkung – die Verlegung des Berufs ins Homeoffice ist gefragt. Doch wo liegen die Vor- und Nachteile und welche Voraussetzungen, rechtlichen Ansprüche, Arbeitsvertragsregelungen und Versicherungsmodalitäten müssen beim Homeoffice beachtet und geklärt werden? Wir von der Theis Unternehmensberatung klären die Fakten und unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung Ihres bevorzugten Arbeitsmodells.

Arbeiten 2.0?

Unter den Begriffen “Teleheimarbeit” oder “e-Work” bekannt, erfolgt die Arbeit laut Definition von zu Hause aus. Arbeitszeiten, Aufgaben und Ziele werden selbstbestimmend erledigt. Erforderliche Absprachen mit Arbeitgeber und Kollegen erfolgen im reinen Homeoffice-Modell telefonisch via E-Mail oder anderer digitaler Dienste. Doch gerade in Bezug auf Arbeitszeitkontrolle sowie effiziente Projektarbeit sprechen sich immer mehr Arbeitgeber gegen die Heimarbeit aus. Argumentativ wird zugrunde gelegt, dass effiziente Projektarbeit nur durch persönlichen Kontakt gelingt und eine örtliche Distanz trotz digitaler Dienste einen transparenten und zielführenden Kommunikationsfluss stört. Darüber hinaus befürchten Unternehmen neben mangelnden Kontrollmöglichkeiten von Arbeitszeiten und Aufgaben, Lücken im Bereich ihrer Datensicherheit sowie sinkende Personalbindung und Imageverlust durch eine geringere Identifikation mit dem Unternehmen. 

Homeoffice als Pandemielösung

Die aktuelle Situation kann durch Homeoffice-Lösungen positiven Einfluss auf die unternehmerische Wertschöpfungskette haben und den gesellschaftlichen Blick von außen auf Ihren Betrieb beeinflussen. Verhindern jene Maßnahmen doch im Falle eines positiven Coronatests innerhalb der Belegschaft die im Worst-Case-Szenario anstehende Schließung ganzer Abteilungen oder sogar des gesamten Betriebes. 

Positive Auswirkung auf das Image: Darüber hinaus setzen Unternehmen in Bezug auf private Kontaktbeschränkungen, Schließung des Einzelhandels sowie Schul- und Kitaschließungen ein positives Statement und zeigen auf unternehmerischer Ebene gesellschaftliche Verantwortung und Teilhabe. Eine von der Gesellschaft angesehene Vorgehensweise – zu diesem Ergebnis kam auch das Wirtschaftsunternehmen Deloitte. Nach einer Befragung von Konsumenten im vergangenen Jahr gaben 25% der Befragten an, sich von einem Unternehmen bzw. einer Marke abgewendet zu haben, wenn diese nur in ihrem eigenen Interesse gehandelt habe. (Quelle: Deloitte Befragung)

Wunschkonzert mit positivem Effekt

Als Arbeitgeber kommen Sie mit dem Anbieten von Homeoffice-Modellen grundsätzlich den Wünschen und Bedürfnissen Ihrer Arbeitnehmer entgegen. Die zumeist ungestörte Arbeitsumgebung im Homeoffice wirkt sich positiv auf die zu erbringende Leistung aus. Durch die höhere Eigenverantwortung steigt die Motivation, kreative Phasen können besser genutzt werden und Aufgaben werden schneller, zuverlässiger und meist sogar besser erledigt. Heimarbeit führt ebenso zu weniger Arbeitsausfällen, denn in Großraumbüros besteht ein höheres Infektionsrisiko. 
Die Verlegung der Arbeit ins eigene Heim bringt zudem eine Kostenersparnis mit sich, da die Einrichtung eines geeigneten Arbeitsraumes innerhalb der privaten Räumlichkeiten prinzipiell dem Arbeitnehmer obliegt. Ob und in welchem Umfang Sie als Unternehmer einen Kostenbeitrag leisten, ist Ihre Entscheidung und kann individuell vereinbart werden.

Arbeitsvertrag anpassen

Kommen Homeoffice-Lösungen für Ihr Unternehmen in Betracht, müssen zusätzliche Vereinbarungen zum Arbeitsvertrag getroffen werden. Mit diesen werden alle für den Arbeits- und Kommunikationsfluss relevanten Aspekte klar geregelt. Handelt es sich um eine reine Heimarbeitslösung oder um ein alternierendes Modell, bei dem die Tage der Heimarbeit sowie die der Präsenzpflicht im Unternehmen geregelt sind? Soll zum Beispiel das Arbeitszimmer abschließbar sein? Welche Kernarbeitszeiten sollen auch im Homeoffice insbesondere in Bezug auf die Erreichbarkeit des Arbeitnehmers vereinbart werden? Welche vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind ausgehändigt worden und wie dürfen diese ausschließlich verwendet werden? Insbesondere mit Blick auf Datensicherheit müssen Verwendungszwecke klar formuliert und zum Beispiel der private Gebrauch ausgeschlossen werden. 

Wichtig für den Arbeitgeber sind zudem Klauseln, die die Widerrufung von Betriebsvereinbarungen wie der Heimarbeit rechtlich absichern. Auch Informationen bezüglich des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes sollten aufgeführt werden.

Wer haftet?

Zwar sind Ihre Mitarbeiter in der Heimarbeit ebenfalls gesetzlich unfallversichert, aber ob diese greift, ist strengen Kriterien unterworfen und der Anspruch auf Leistungen der Unfallkasse (z. B. Verletztengeld, Unfallrente, etc.) kann unter Umständen entfallen. Laut eines Urteil des Bundessozialgerichts (B 2 U 5/15 R) heißt es: „Die der privaten Wohnung innewohnenden Risiken hat nicht der Arbeitgeber zu verantworten und vermag der Versicherte selbst am besten zu beherrschen. Der Wohnbereich ist dem Versicherten im Regelfall besser bekannt als anderen. Für die mit ihm einhergehenden Gefahren ist der Versicherte selbst verantwortlich.“ Als Arbeitgeber haften Sie somit nicht für Risiken innerhalb des privaten Arbeitsbereiches. Ausnahme, Ihr Mitarbeiter übt zum Unfallzeitpunkt eine arbeitsbezogene Tätigkeit aus oder legt in diesem Zusammenhang einen Betriebsweg zurück. Ein Beispiel: Ihr Mitarbeiter befindet sich zum Zeitpunkt des Unfalls in der Küche oder im Bad und das Diensthandy klingelt. Auf dem Weg zum Telefon ist der Arbeitnehmer unfallversichert. 

Neben gesundheitlichen Fragen zum Versicherungsschutz sollte auch geklärt werden, wie es um den Versicherungsschutz des zur Verfügung gestellten Equipments bestellt ist. Wenn Homeoffice von Ihnen angewiesen wurde, schützt die private Haftpflichtversicherung. Bei Diebstahl aus den privaten Räumlichkeiten Ihrer Mitarbeiter greift die Hausratsversicherung hinsichtlich des vom Unternehmen gestellten Equipments. In allen anderen Fällen ist eine Überprüfung des Vertrags empfehlenswert.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der aktuellen Lage und weisen Ihnen Wege auf, wie Sie Ihren Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen können.
 

Zurück